Datenschutz – Sicherer Umgang mit beschädigten Datenträgern nach einem Brand
- 29. April 2025
- Gepostet von: Redaktion
- Kategorie: Datenschutz ,

Ein Brand in Ihrem Unternehmen kann verheerende Folgen haben, insbesondere wenn dabei Computer, Server und externe Festplatten stark beschädigt werden. Eine häufig gestellte Frage ist: Dürfen wir die auf den Medien gespeicherten personenbezogenen Daten jetzt bedenkenlos entsorgen?
Zunächst einmal sollten Sie vorsichtig sein, wenn es um Annahmen geht. Ob die Daten auf den beschädigten Datenträgern tatsächlich nicht mehr lesbar sind, lässt sich nur durch eine konkrete Prüfung feststellen. Es ist ratsam, eine professionelle Datenwiederherstellung oder -prüfung in Anspruch zu nehmen, um den tatsächlichen Zustand der Daten zu ermitteln.
Falls die Daten tatsächlich unlesbar sind, ist dennoch eine Risikoabschätzung notwendig. Insbesondere bei sensiblen oder personenbezogenen Daten sollten Sie besonders vorsichtig vorgehen.
Wenn die Daten auf den Datenträgern verschlüsselt gespeichert wurden, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge bei der Entsorgung. Die Verschlüsselung schützt die Inhalte effektiv vor unbefugtem Zugriff, sodass eine sichere Vernichtung meist problemlos möglich ist.
Fehlt hingegen eine Verschlüsselung und besteht die Möglichkeit, dass die Daten wiederhergestellt oder eingesehen werden können, sollten Sie diese datenschutzkonform vernichten. Geeignete Methoden hierfür sind beispielsweise das Entmagnetisieren (Degaussing) oder das Schreddern der Datenträger. Gerade bei sensiblen personenbezogenen Daten ist diese Vorgehensweise unerlässlich, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
Nach einem Brand empfiehlt es sich stets, die Situation sorgfältig zu prüfen und im Zweifelsfall Fachleute hinzuzuziehen. So stellen Sie sicher, dass Sie datenschutzrechtlich korrekt handeln und Risiken minimieren.