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Das Landgericht Hamburg hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass die Plattform Openjur nicht für die unbeabsichtigte Veröffentlichung sensibler Daten eines Anwalts haftet. Das Urteil vom 9. Mai 2025 (Az. 324 O 278/23) wird in Kürze im Zentralen Entscheidungsdienst veröffentlicht.

Was war passiert?

Openjur ist eine gemeinnützige Datenbank, die seit über einem Jahrzehnt deutsche Gerichtsentscheidungen sammelt und kostenlos online bereitstellt. Im vorliegenden Fall wurde ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin veröffentlicht, der personenbezogene Informationen enthielt – darunter den Namen eines Anwalts sowie Details zu seinen Vermögensverhältnissen. Diese sensiblen Daten wurden automatisiert von Openjur übernommen und veröffentlicht, ohne sie vorher zu anonymisieren.

Der betroffene Anwalt bemerkte den Vorfall erst nach etwa einem Jahr und forderte die Entfernung seiner persönlichen Daten sowie Schadensersatz. Openjur kam dieser Bitte nach, lehnte jedoch eine finanzielle Entschädigung ab.

Das Gerichtsurteil im Überblick

Das Hamburger Gericht entschied zugunsten von Openjur und stellte fest, dass das Unternehmen in diesem Fall als journalistisch tätige Plattform zu bewerten sei. Damit greift die sogenannte Bereichsausnahme gemäß Art. 85 Abs. 2 DS-GVO, die bestimmte Verantwortlichkeiten bei journalistischer Arbeit regelt.

Das Gericht hob hervor, dass Openjur gezielt Urteile bei Gerichten anfordert, diese aufbereitet und mit eigenen redaktionellen Elementen ergänzt. Zudem verbreitet die Plattform Entscheidungen auch über soziale Medien, was ihr einen meinungsbildenden Charakter verleiht.

Auf dieser Grundlage wurde entschieden, dass Openjur keine Haftung für die unbeabsichtigte Veröffentlichung der personenbezogenen Daten trifft. Es wurde betont, dass das Unternehmen im Rahmen berechtigter Interessen handelte und die Veröffentlichung gerechtfertigt war. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz wurde zudem als besonders vertrauenswürdige Quelle eingestuft.

Auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde abgelehnt, da der Kläger keinen konkreten Schaden durch die verspätete Auskunft über seine Daten nachweisen konnte.

Fazit

Dieses Urteil zeigt deutlich: Plattformen wie Openjur genießen besonderen Schutz bei der Veröffentlichung juristischer Entscheidungen, solange sie im Rahmen ihrer journalistischen Tätigkeit handeln und keine vorsätzlichen Verstöße vorliegen. Es unterstreicht außerdem die Bedeutung sorgfältiger Anonymisierungspflichten bei der Veröffentlichung sensibler Daten durch Gerichte selbst.

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